Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr
Hintergrund:
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Ausbildung beschleunigte Grundqualifikation
Gemäß § 3 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrQG) dürfen Fahrten mit Fahrzeuge der Klassen C, CE, C1 oder C1E nur durchgeführt werden wenn, abhängig vom Alter des Fahrzeugführers und der erforderlichen Fahrzeugklasse, eine Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 2 Absatz erworben hat.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und das bestehen einer theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Entsprechend §2 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrQV) ist für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation der Besitz der jeweiligen Fahrzeugklasse nicht erforderlich. Die Ausbildungsdauer beträgt 140 Stunden à 60 Minuten.
Bei beschleunigter Grundqualifikation beträgt das Mindestalter für das Führen eines Fahrzeugs der Klassen C und CE 21 Jahre für die Klassen C1, und C1E 18 Jahre.
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Weiterbildung
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Module
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Entsprechend §5 BKrQG ist eine Weiterbildung im Abstand von 5 Jahren in einer anerkannten Ausbildungsstätte zu absolvieren. Gemäß §4 (BKrFV) beträgt die Weiterbildung 35 Unterrichtseinheiten (UE), die auf jeweils mindestens 7 UE ausgeteilt werden kann (5 Module à 7 UE).
Die Kenntnisbereiche der Weiterbildung sind:
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Kenntnisbereich 1:
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Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
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Kenntnisbereich 2:
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Anwendung der Vorschriften
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Kenntnisbereich 3:
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Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
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Zusatzqualifikationen
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Ausbildung zum Sachkundigen Ladungssicherung nach VDI 2700a
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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
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Ausbildung zum LKW-Ladekranführer
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Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen
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Ausbildung zum Teleskopstaplerfahrer
Ausbildungsangebot:
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Führerscheine der Klassen C1, C1E, C oder CE und Beschleunigte Grundqualifikation mit IHK Prüfung und Zusatzqualifikationen
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Ausbildung Sachkundiger Ladungssicherung nach Rili VDI 2700a
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Ausbildung Gabelstaplerfahrer
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Ausbildung LKW-Ladekranführer
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Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühnen
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Ausbildung Teleskopstaplerfahrer
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Weiterbildungsangebot:
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Modulschulung zur Verlängerung des Fahrerqualifikationsnachweises
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Unterweisungen nach §12 Arbeitsschutzgesetz und §4 DGUV Vorschrift 1
Termine Beschleunigte Grundqualifikation LKW
Zeitraum
02.05.2026 bis 27.06.2026 Teilzeit!!
Von 08.00h bis 17.00h
Weitere Modulschulungen:
22.06. – 26.06. 2026
14.09. – 18.09. 2026
30.11. – 04.12. 2026
Kosten: 95,00 € pro Modultag inclusive Verpflegung
